Die Blitzerpaten sind deine Ansprechpartner beim Bußgeldverfahren. Wir können dir sowohl bei einem Geschwindigkeitsverstoß als auch beim Rotlichtverstoß helfen. Nachdem du einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten hast, kontaktierst du uns so schnell wie möglich. Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage. Danach lassen wir die Akte prüfen und versuchen eine Einstellung des Verfahrens.
Nach einem Verkehrverstoß, wo der Fahrer des Fahrzeuges nicht eindeutig bestimmt werden kann, wird zunächst der Halter des Fahrzeuges angeschrieben. Ein Anhörungsschreiben ist zunächst nur eine Zeugenaussage zum Tatbestand und noch kein verbindlicher Bußgeldbescheid. Sie geben die Kontaktdaten des Fahrers an, sodass der Fahrer den Bußgeldbescheid erhält. Falls Sie nicht antworten, wird der Halter des Fahrzeuges den Bußgeldbescheid erhalten.
Die Höhe des Bußgeldes hängt vom Verstoß ab und wird unterschiedlich geahndet. In unserer einfachen Übersicht kannst du dir einen Überblick über die typischen Tatbestände und Vergehen machen. Klicke hierzu den Link oben in Schnellzugang.
Gerade beim Fahrverbot sind wir an deiner Seite. Heutzutage ist die Mobilität mit dem Auto unabdingbar. Ein Großteil der Bußgeldbescheide bzw. die Messung sind fehlerhaft und ungültig. Wir prüfen dies Akte auf Fehler und finden eine Möglichkeit für den erfolgreichen Einspruch
Wir als deine Blitzerpaten prüfen deinen Bußgeldbescheid kostenlos und geben eine Ersteinschätzung über den möglichen Erfolg eines Einspruches. Ein Einspruch bringt kosten, die jedoch von den Rechtsschutzversicherungen übernommen werden. Falls Sie eine entsprechende Versicherung haben, ist der Service für Sie kostenfrei. Prüfen Sie ob Sie einen Selbstbehalt (bspw. 150€) in Ihrem Vertrag haben.
Anderenfalls können Sie die Kosten auch selber tragen. Wichtig: Es treten keine unerwarteten Kosten für Sie auf.
Der Einspruch auf einen Bußgeldbescheid ist nur mit anwaltlichem Beistand zu empfehlen. Unsere Kunden werden stets von Anwälten aus unserem Netzwerk betreut.
Deine Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel alle anfallenden Kosten. Wichtig ist, dass in deiner Police auch Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeldfälle abgedeckt sind.
Die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für dich.
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