Du hast die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Verstoßen innerorts und außerorts. Je nach Überschreitung des Tempolimits wird dir ein Verstoß nur mit einem Verwarnungsgeld, mit einem Bußgeld oder sogar einem Fahrverbot vorgeworfen.
Du hast an einer Kreuzung die Ampel bei rot oder bei „noch rot“ passiert. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn du eine Ampel überquerst, die länger als eine Sekunde Rot zeigt. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt bei unter einer Sekunde vor.
Dir wird vorgeworfen, den Abstand zum Fahrzeug vor dir nicht ausreichend eingehalten zu haben. Der Bußgeldkatalog sieht Unterschiede im Strafmaß in Abhängigkeit vom Ort, innerorts oder außerorts, dem Tempo und dem tatsächlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
Dir wird vorgeworfen dich entgegen der StVO verhalten zu haben. Typische Fälle sind das Handy am Steuer und Trunkenheit beim Auto fahren. Das Bußgeld hängt vom Verstoß und einer möglichen Gefährdung im Straßenverkehr ab.
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